Du kannst als normaler Arbeitnehmer (Lohnsteuerkarte) Deine tatsächlichen Kfz-Kosten nicht geltend machen.
Das geht nur wenn Du selbständig bist.
Als Arbeitnehmer hast Du folgende Pauschalen:
0,30 Euro pro Entfernungskilomenter bei Fahrten Wohnung -> Arbeitsstätte
und 0,30 Euro für Dienstreisen pro gefahrenem Kilometer
Die Pauschale die Deine Mutter meint ist vermutlich der Werbungskosten-Pauschbetrag.
Der liegt 2004 bei 920,00 Euro.
Alles bis zu diesem Betrag ist bereits in der Lohnsteuertabelle eingerechnet und wirkt sich nicht aus.
Du musst also mehr als 920,00 Euro zusammenkriegen damit sich die Werbungskosten auswirken.
Wenn Du öffter mal auf Dienstreise bist kann es sich lohnen Mehraufwand für Verpflegung geltend zu machen.
Bei Abwesenheit bis 8 Std. gibts keine Pauschale,
ab 8 Std. Abwesenheit -> 6,00 Euro
ab 14 Std. Abwesenheit -> 12,00 Euro
ab 24 Std. Abwesenheit -> 24,00 Euro
Die Zeit wird gerechnet ab Verlassen Deiner Wohnung bis zur Rückkehr.
Ich weiss nicht genau was Du arbeitest, aber nachdem Du Informatik studiert hast geh ich mal davon aus, dass Du mit PCs zu tun hast.
In dem Fall ist jedes PC-Buch und PC-Zeitschrift natürlich Fachliteratur und Du kannst es als Werbungskosten ansetzen.
Falls Du in 2004 einen PC gekauft hast würde ich den auch als WK ansetzen.
Nicht komplett in 2004, sondern auf 4 Jahre verteilen.
(Drucker, Monitor etc. auch)
Ein Drucker braucht Farbe und man muss mal Backups auf CD oder DVD machen.
Das sind natürlich auch alles Werbungskosten.
Du kannst das Ganze ja mal überschlagen ob du über die 920,00 Euro kommst.
Normalerweise macht der Großteil die Fahrten Whg-Arb. aus.
Hast Du da sehr wenig Kilometer wirds schwer.
Wenn Du noch Fragen hast oder Hilfe brauchst sag bescheid
Schöne Grüße
pat