Steuererklärung 2004
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- Cali
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Steuererklärung 2004
Ich brüte gerade an meiner Steuererklärung mit Hilfe des WISO Sparbuch Programms.
Ist echt komplizierter als ich dachte und ich blick immer noch nicht so recht, ob ich mein Auto abschreiben kann usw.
Ich lass mich mal überraschen, wieviel Geld mir das Finanzamt zurückzahlt.
Wer von euch muß sie für das letzte Jahre machen?
Ist echt komplizierter als ich dachte und ich blick immer noch nicht so recht, ob ich mein Auto abschreiben kann usw.
Ich lass mich mal überraschen, wieviel Geld mir das Finanzamt zurückzahlt.
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bei Steuerfragen kannst Du Dich gerne an mich wenden 
Ich hab noch nicht mal meine Erklärung für 2003 abgegeben.
Jeden Tag mach ich das für andere und bekomm meine eigene nich gebacken.
Naja, könnte auch dran liegen dass ich vermutl. was nachzahlen muss, da ist der Drang die zu machen natürlich nich so groß
Schöne Grüße
pat

Ich hab noch nicht mal meine Erklärung für 2003 abgegeben.
Jeden Tag mach ich das für andere und bekomm meine eigene nich gebacken.

Naja, könnte auch dran liegen dass ich vermutl. was nachzahlen muss, da ist der Drang die zu machen natürlich nich so groß

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Ah gut,
meine Frage:
Ich bin normaler Arbeitnehmer,
bringt es mir was, den PKW (6 Jahre Abschreibung) + Benzinkosten aufzuführen, damit sie als Werbungskosten angerechnet werden?
Meine Mutter meint, es läge alles unter irgendeiner Pauschale, daher könnte ich mir die Arbeit sparen.
meine Frage:
Ich bin normaler Arbeitnehmer,
bringt es mir was, den PKW (6 Jahre Abschreibung) + Benzinkosten aufzuführen, damit sie als Werbungskosten angerechnet werden?
Meine Mutter meint, es läge alles unter irgendeiner Pauschale, daher könnte ich mir die Arbeit sparen.
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Du kannst als normaler Arbeitnehmer (Lohnsteuerkarte) Deine tatsächlichen Kfz-Kosten nicht geltend machen.
Das geht nur wenn Du selbständig bist.
Als Arbeitnehmer hast Du folgende Pauschalen:
0,30 Euro pro Entfernungskilomenter bei Fahrten Wohnung -> Arbeitsstätte
und 0,30 Euro für Dienstreisen pro gefahrenem Kilometer
Die Pauschale die Deine Mutter meint ist vermutlich der Werbungskosten-Pauschbetrag.
Der liegt 2004 bei 920,00 Euro.
Alles bis zu diesem Betrag ist bereits in der Lohnsteuertabelle eingerechnet und wirkt sich nicht aus.
Du musst also mehr als 920,00 Euro zusammenkriegen damit sich die Werbungskosten auswirken.
Wenn Du öffter mal auf Dienstreise bist kann es sich lohnen Mehraufwand für Verpflegung geltend zu machen.
Bei Abwesenheit bis 8 Std. gibts keine Pauschale,
ab 8 Std. Abwesenheit -> 6,00 Euro
ab 14 Std. Abwesenheit -> 12,00 Euro
ab 24 Std. Abwesenheit -> 24,00 Euro
Die Zeit wird gerechnet ab Verlassen Deiner Wohnung bis zur Rückkehr.
Ich weiss nicht genau was Du arbeitest, aber nachdem Du Informatik studiert hast geh ich mal davon aus, dass Du mit PCs zu tun hast.
In dem Fall ist jedes PC-Buch und PC-Zeitschrift natürlich Fachliteratur und Du kannst es als Werbungskosten ansetzen.
Falls Du in 2004 einen PC gekauft hast würde ich den auch als WK ansetzen.
Nicht komplett in 2004, sondern auf 4 Jahre verteilen.
(Drucker, Monitor etc. auch)
Ein Drucker braucht Farbe und man muss mal Backups auf CD oder DVD machen.
Das sind natürlich auch alles Werbungskosten.
Du kannst das Ganze ja mal überschlagen ob du über die 920,00 Euro kommst.
Normalerweise macht der Großteil die Fahrten Whg-Arb. aus.
Hast Du da sehr wenig Kilometer wirds schwer.
Wenn Du noch Fragen hast oder Hilfe brauchst sag bescheid
Schöne Grüße
pat
Das geht nur wenn Du selbständig bist.
Als Arbeitnehmer hast Du folgende Pauschalen:
0,30 Euro pro Entfernungskilomenter bei Fahrten Wohnung -> Arbeitsstätte
und 0,30 Euro für Dienstreisen pro gefahrenem Kilometer
Die Pauschale die Deine Mutter meint ist vermutlich der Werbungskosten-Pauschbetrag.
Der liegt 2004 bei 920,00 Euro.
Alles bis zu diesem Betrag ist bereits in der Lohnsteuertabelle eingerechnet und wirkt sich nicht aus.
Du musst also mehr als 920,00 Euro zusammenkriegen damit sich die Werbungskosten auswirken.
Wenn Du öffter mal auf Dienstreise bist kann es sich lohnen Mehraufwand für Verpflegung geltend zu machen.
Bei Abwesenheit bis 8 Std. gibts keine Pauschale,
ab 8 Std. Abwesenheit -> 6,00 Euro
ab 14 Std. Abwesenheit -> 12,00 Euro
ab 24 Std. Abwesenheit -> 24,00 Euro
Die Zeit wird gerechnet ab Verlassen Deiner Wohnung bis zur Rückkehr.
Ich weiss nicht genau was Du arbeitest, aber nachdem Du Informatik studiert hast geh ich mal davon aus, dass Du mit PCs zu tun hast.
In dem Fall ist jedes PC-Buch und PC-Zeitschrift natürlich Fachliteratur und Du kannst es als Werbungskosten ansetzen.
Falls Du in 2004 einen PC gekauft hast würde ich den auch als WK ansetzen.
Nicht komplett in 2004, sondern auf 4 Jahre verteilen.
(Drucker, Monitor etc. auch)
Ein Drucker braucht Farbe und man muss mal Backups auf CD oder DVD machen.
Das sind natürlich auch alles Werbungskosten.
Du kannst das Ganze ja mal überschlagen ob du über die 920,00 Euro kommst.
Normalerweise macht der Großteil die Fahrten Whg-Arb. aus.
Hast Du da sehr wenig Kilometer wirds schwer.
Wenn Du noch Fragen hast oder Hilfe brauchst sag bescheid

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pat
- Knight
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Interessantes Thema.
Ich habe mich vor Jahren mal einem Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer angeschlossen da ich in meinem direktem Umfeld niemanden kenne, der sich mit Steuerrecht auskennt, und ich bin damit auch ganz zufrieden. Ich hatte auch mal ein Wiso-Steuererklärungsprogamm für den PC, aber das war für mich so verfahren dass ich mich dann doch lieber für die persönliche Beratung entschlossen habe. Die Kosten für diese Hilfe können auch steuerlich abgesetzt werden - und richten sich an der höhe des Jahresbruttoverdienstes.
Aber das Thema PC-Kauf und Absetzung wird für mich natürlich auch aktuell jetzt...
Pat, meinst Du das geht so ohne weiteres ? Klar habe ich beruflich als Arbeitnehmer eine Menge mit PC´s zu tun, aber dies geschieht ausschliesslich im Innendienst. Wenn ich mal auf Dienstreise bin, bekomme ich die entsprechenden Pauschalen direkt vom Arbeitgeber als "Reisekosten" erstattet, inkl. KM-Geld bei Benutzung meines eigenen PKW´s. Muss ich dafür von meinem Arbeitgeber schriftlich die Option erhalten, meinen Job auch per Home-Office ausführen zu können damit ich meinen neuen Rechner im nächsten Jahr absetzen kann ? Ansonsten kann ja jeder daher kommen...
Ich habe mich vor Jahren mal einem Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer angeschlossen da ich in meinem direktem Umfeld niemanden kenne, der sich mit Steuerrecht auskennt, und ich bin damit auch ganz zufrieden. Ich hatte auch mal ein Wiso-Steuererklärungsprogamm für den PC, aber das war für mich so verfahren dass ich mich dann doch lieber für die persönliche Beratung entschlossen habe. Die Kosten für diese Hilfe können auch steuerlich abgesetzt werden - und richten sich an der höhe des Jahresbruttoverdienstes.
Aber das Thema PC-Kauf und Absetzung wird für mich natürlich auch aktuell jetzt...
Pat, meinst Du das geht so ohne weiteres ? Klar habe ich beruflich als Arbeitnehmer eine Menge mit PC´s zu tun, aber dies geschieht ausschliesslich im Innendienst. Wenn ich mal auf Dienstreise bin, bekomme ich die entsprechenden Pauschalen direkt vom Arbeitgeber als "Reisekosten" erstattet, inkl. KM-Geld bei Benutzung meines eigenen PKW´s. Muss ich dafür von meinem Arbeitgeber schriftlich die Option erhalten, meinen Job auch per Home-Office ausführen zu können damit ich meinen neuen Rechner im nächsten Jahr absetzen kann ? Ansonsten kann ja jeder daher kommen...
Ein Schneider fing ne Maus jaja, ein Schneider!



- king-pat
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eigentlich darf ein Lohnsteuerhilfeverein nicht nach einer Bemessungsgrundlage abrechnen.
Der Beitrag müsste für jedes Mitglied gleich hoch sein.
aber wenn Du zufrieden bist ... ok
Naja, PC absetzen würd ich einfach testen.
Im Zweifelsfall wärs natürlich gut, wenn Du eine Bestätigung vom Arbeitgeber bekommen würdest, dass Du auch von zu Hause arbeitest.
Aber erstmal ohne Bestätigung ansetzen ... die melden sich schon.
Seit neuestem kann ein PC auch anteilig angesetzt werden.
Wenn Du einen glaubhaften Aufteilungsmaßstab hast.
im Normalfall ist hier eine Aufteilung von 50/50 anzuerkennen.
Du musst aber auch nicht zwingend von zu Hause arbeiten.
Wenn Du Dich mit Deinem PC zu Hause weiterbildest, oder einfach auf dem Laufenden bleibst was Deinen Beruf betrifft, Du ein bisschen Recherche betreibst reicht das evtl. schon für 50%.
Schöne Grüße
pat
Der Beitrag müsste für jedes Mitglied gleich hoch sein.
aber wenn Du zufrieden bist ... ok

Naja, PC absetzen würd ich einfach testen.
Im Zweifelsfall wärs natürlich gut, wenn Du eine Bestätigung vom Arbeitgeber bekommen würdest, dass Du auch von zu Hause arbeitest.
Aber erstmal ohne Bestätigung ansetzen ... die melden sich schon.
Seit neuestem kann ein PC auch anteilig angesetzt werden.
Wenn Du einen glaubhaften Aufteilungsmaßstab hast.
im Normalfall ist hier eine Aufteilung von 50/50 anzuerkennen.
Du musst aber auch nicht zwingend von zu Hause arbeiten.
Wenn Du Dich mit Deinem PC zu Hause weiterbildest, oder einfach auf dem Laufenden bleibst was Deinen Beruf betrifft, Du ein bisschen Recherche betreibst reicht das evtl. schon für 50%.
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pat
- Knight
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Warum denn "darf nicht", Pat ? Gibt´s da gesetzliche Regelungen (Gleichheitsprinzip) oder ähnliche Bestimmungen ?
Wie dem auch sei, meiner und Sue´s Meinung nach arbeiten die auf jeden Fall sehr professionell. Ich werd das mit der PC Geschichte auf jeden Fall mal anbringen.
Wie dem auch sei, meiner und Sue´s Meinung nach arbeiten die auf jeden Fall sehr professionell. Ich werd das mit der PC Geschichte auf jeden Fall mal anbringen.

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- king-pat
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jo, eigentlich müsste der Beitrag für jeden gleich sein.
Aber was ich so mitbekommen hab scheint es wohl mittlerweile üblich zu sein, dass die Beiträge gestaffelt sind.
Wie gesagt, wenn Du Dich gut beraten fühlst und der Beitrag für Dich angemessen ist gibts keinen Grund zu meckern
Steuerberater wäre auf jeden Fall teurer
Schöne Grüße
pat
Aber was ich so mitbekommen hab scheint es wohl mittlerweile üblich zu sein, dass die Beiträge gestaffelt sind.
Wie gesagt, wenn Du Dich gut beraten fühlst und der Beitrag für Dich angemessen ist gibts keinen Grund zu meckern

Steuerberater wäre auf jeden Fall teurer

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pat
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Aber die Idee ist trotzdem nicht verkehrt. Ich kann mir ja Freunde machen und denen sagen, vor dem Gesetz sind alle gleich (oder vor dem Herrn...
) und daher möchte ich gerne n etwas günstigeren Kurs lol
Nee das ist schon okay und kann ich auch empfehlen.
Du arbeitest doch bei einem Steuerberater (oder war´s Notar ?) - da denke ich mal habt ihr ja auch mehr mit Leuten zu tun, die entsprechendes Eigentum besitzen was natürlich komplett verwaltet werden möchte (und nicht einfach nur für die Steuererklärung)

Nee das ist schon okay und kann ich auch empfehlen.
Du arbeitest doch bei einem Steuerberater (oder war´s Notar ?) - da denke ich mal habt ihr ja auch mehr mit Leuten zu tun, die entsprechendes Eigentum besitzen was natürlich komplett verwaltet werden möchte (und nicht einfach nur für die Steuererklärung)
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