Die Aussagen zur Sicherheit von Kreditkarten werden natürlich nonstop gebetsmühlenartig rezitiert, aber wie ich ja selber erfahren durfte, ist man selber in der Bringschuld, wenn man sein Geld wiederhaben möchte.
Eine Anzeige ist zwar nicht notwendig, aber Mastercard/Visa und die jeweilige Bank weisen immer wieder darauf hin, dass nur bei einer vorliegenden Strafanzeige der Fall auch zügig (in meinem Fall 2 Monate) bearbeitet wird.
Das Problem wird sein, zu beweisen, dass der SonyHack daran schuld ist und man nicht selbst auf irgendeiner Webseite oder Restaurant seine Daten fahrlässig hinterlegt hat.
Man muss beispielsweise innerhalb von 2 Wochen den Mißbrauch bemerken und reklamieren, ansonsten bleibt man u.U. auf einem Teil des Schadens sitzen
(
http://www.manager-magazin.de/unternehm ... 06,00.html)
Man muss nachweisen, dass man nicht fahrlässig gehandelt hat, man muss seine Kreditkartenabrechnungen offen legen und und und.
Ich vermute, die Diebe werden die Daten in verschlüsselter Form vorliegen haben, d.h. sie könnten auch erst nach einigen Monaten geknackt sein und erst danach der Handel und später der Mißbrauch losgehen. Meine Karte war noch einige Jahre lang gültig.
Ich reagiere hier lieber hier einmal sehr früh oder verfrüht und habe nächste Woche eine frische Nummer als wieder wochenlanges Rumärgern.