Muss jetz bald Zivi machen, und wohne jetz au mit meinem Bruder allein seit dem 01.03., hab im inet was gefunden zu dem Unterhaltsgeld welches man in der Zeit bekommen kann. Da es noch in DM da stand gehe ich davon aus, dass es älter war. Dort stand man muss 6 Monate vor Anfang der Zivizeit allein wohnen. Hab mich jetz für 01.08 an der Stelle gemeldet, reicht das Heutzutage au wenige rals 6Monate oda nich??? Weil wenn nich sollte ich kluger weise Zivi 1Monat später anfangen XD
Wäre cool wenn mir da jmd helfen könnte^^
Unterhaltsgeld während des Zivis
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- king-pat
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Normal musst Du die Wohnung 6 Monate vor Beginn schon bezogen haben damit Du 100% der Miete bekommst (also die halbe Miete, da ja Dein Bruder mit in der Wohnung wohnt).
Ich glaube aber es gibt ne Regelung, dass Du 70-80% bekommst, wenn Du die Wohnung schon vor Beginn des Zivildienstes bewohnt hast.
Falls Du 2007 schon gearbeitet hast (und Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten wurde) solltest Du übrigens auf jeden Fall eine Steuererklärung für 2007 abgeben, da mit einer schönen Erstattung zu rechnen ist.
Schöne Grüße
pat
Ich glaube aber es gibt ne Regelung, dass Du 70-80% bekommst, wenn Du die Wohnung schon vor Beginn des Zivildienstes bewohnt hast.
Falls Du 2007 schon gearbeitet hast (und Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten wurde) solltest Du übrigens auf jeden Fall eine Steuererklärung für 2007 abgeben, da mit einer schönen Erstattung zu rechnen ist.
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Ist richtig, um 100% der Unterhaltssciherungsleistungen zu beziehen, musst du min. 6 Monate vorher eine auf deinen namen laufene Wohnung haben. Weniger als 6 Monate bedeutet eine Staffelung bis max. 70% der kosten.
Nun hänge ich aber daran, dass du mit deinem Bruder zusammenlebst, den Fall hatte ich noch nicht. Ich weiss nur, dass im dem Fall, wenn der Antragssteller verheiratet ist, und mit seiner Frau zusammenlebt das USG ebenfalls nicht gilt, und er Leistungen nach dem Wohngeldgesetz beantragen muss. Dafür wahr mal das Sozialamt zuständig, ist es immer noch ?
Zuständig für die Unterhaltssicherung ist deine Kreisverwaltung, da gibts oft ne Menge missverständnisse und irrläufer.
Achso, was viele nicht wissen: Wehrpflichtigen stehen nach dem USG noch weitläufigere Zuschüsse zu, zB Rechtsschutz & Haftpflichversicherungen.
Ist richtig, um 100% der Unterhaltssciherungsleistungen zu beziehen, musst du min. 6 Monate vorher eine auf deinen namen laufene Wohnung haben. Weniger als 6 Monate bedeutet eine Staffelung bis max. 70% der kosten.
Nun hänge ich aber daran, dass du mit deinem Bruder zusammenlebst, den Fall hatte ich noch nicht. Ich weiss nur, dass im dem Fall, wenn der Antragssteller verheiratet ist, und mit seiner Frau zusammenlebt das USG ebenfalls nicht gilt, und er Leistungen nach dem Wohngeldgesetz beantragen muss. Dafür wahr mal das Sozialamt zuständig, ist es immer noch ?
Zuständig für die Unterhaltssicherung ist deine Kreisverwaltung, da gibts oft ne Menge missverständnisse und irrläufer.
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Ja für die anderen Zuschüsse hab ich sone Brochüre von meinem Bruder bekommen^^
Die aner Zivistelle ham mir gesagt dafür ist die Unterhaltssicherungsbehörde zuständig. Werde mal bei der Zivistelle anrufen und sagen,d ass ich 1Monat später anfange und dann zu dieser Behörde düsen.
Die aner Zivistelle ham mir gesagt dafür ist die Unterhaltssicherungsbehörde zuständig. Werde mal bei der Zivistelle anrufen und sagen,d ass ich 1Monat später anfange und dann zu dieser Behörde düsen.
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