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Urteil: Fuchs besser überfahren statt auszuweichen

Verfasst: 13 Aug 2003, 00:02
von Sailor
Autofahrer, die einem Fuchs ausweichen wollen und dabei einen Unfall verursachen, handeln womöglich grob fahrlässig und können deshalb ihren Versicherungsschutz verlieren. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, ist das Ausweichen vor einem Tier "objektiv nicht geboten, wenn der Schaden, der vermieden werden soll, in keinem Verhältnis zum Schadensrisiko des Rettungsversuches steht". Deshalb sei das Ausweichen nur vor größeren Tieren wie etwa Wildschwein oder Reh geboten. Ein Fuchs muss demnach im Zweifelsfall überfahren werden, damit der Teilkaskoschutz nicht verloren geht.

Für Hasen hat der BGH bereits generell entschieden, dass sie besser überfahren werden sollten, als das Risiko eines ungleich höheren Schadens durch plötzliche Brems- und Ausweichmanöver einzugehen. Bei Füchsen sei das eine Einzelfallentscheidung und etwa abhängig von der Größe des Fahrzeugs, seinem Tempo und den Straßenverhältnissen, stellten die Richter fest.

Im vorliegenden Fall war ein Autofahrer in einer Dezembernacht mit seinem Kleinwagen mit Tempo 80 auf einer Landstraße unterwegs, als plötzlich ein Fuchs die Straße überqueren wollte. Der Fahrer hatte gebremst und versucht, auszuweichen. Dabei verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug und kollidierte mit der rechten und der linken Leitplanke. Den dabei entstanden Sachschaden von mehr als 7000 Euro wollte der Mann durch alle Instanzen von seiner Versicherung einklagen und scheiterte nun am BGH. Eine "Rettungshandlung" ist nur dann geboten, wenn sie keine unverhältnismäßigen Kosten verursacht, entschied das Gericht.


oh man, krass oder? Also ich finde, die Versicherung hätte lieber die
popeligen 7000€ zahlen sollen, aber nein, jetzt kommt so ein Urteil raus
*kopfschüttel*
Aber ne is klar, was rennt der dumme Fuchs auch über die schon ewig
da gewesene Strasse, wenn ein Auto da lang fahren will? scheiss Tiere
immer diese Blutflecken am Opel Manta - oder was will uns das sagen?

Also mal ernsthaft: Ich hatte jetzt schon selber als Fahrer ein Reh
plötzlich hinter einer Kurve auf einem Feldweg vor mir (hab natürlich
voll gebremst) und hätte alles getan, nur nicht voll draufhalten, aber
wenn ich das lese, sollte ich wohl doch voll draufhalten, um den dann
höhern Schaden bezahlt zu kriegen...

Verfasst: 13 Aug 2003, 01:27
von Red_Slash
*kopfschüttel* manchmal glaub ich echt mit der welt gehts zuende --
Slash

Verfasst: 13 Aug 2003, 07:33
von Knight
den Artikel hab ich gestern auch noch gelesen... da kriegste die Wut !

ich bin keineswegs einer von der Sorte "fanatischer Tierschützer", aber hey, wenn da ein Tier vor Dir her läuft dann gehört es sich doch dass man voll in die Bremsen geht. Ich würd´s mir ja noch nicht mal verzeihen können, wenn ich einen Igel überfahre... meiner Freundin ist es passiert, dass ihr Lieblingskater vor Ihren Augen auf der Strasse überfahren wurde, der Drecksack hat noch nicht mal Anstalten gemacht zu bremsen und ist dann natürlich auch schnell abgehauen... und hier wird grosskotzig behauptet, "Fahr das Tier platt oder Du hast ein Problem".

So ne Scheisse, überhaupt Thema Versicherungen... denken die sich wir sind alle Krösus oder hat niemand mehr ein Gewissen ?

Verfasst: 13 Aug 2003, 09:49
von Paula
...ob das bei Kindern auch gilt?

Verfasst: 13 Aug 2003, 11:26
von Knight
... oder bei älteren Herrschaften die die Strasse nicht schnell genug räumen können ? :roll:

Verfasst: 13 Aug 2003, 13:37
von † LeRoy †
Paula hat geschrieben:...ob das bei Kindern auch gilt?
und wie sieht das aus mit als Fuechse verkleidete Kinder? zu Fasching, oder vom Ami uebernommen Halloween.

Verfasst: 13 Aug 2003, 16:16
von Sailor
Knight hat geschrieben:... oder bei älteren Herrschaften die die Strasse nicht schnell genug räumen können ? :roll:
Für überfahrene Rentner wird wohl demnächst eine pauschal Vergütung
für den Fahrer bezahlt, wenn er den Rentenpass als Beweis zur BfA
schickt, das kommt dann billiger, als jahrzehnte lang Rente zu zahlen
*hrhrhr*

Verfasst: 14 Aug 2003, 14:33
von Knight
Sailor hat geschrieben:
Knight hat geschrieben:... oder bei älteren Herrschaften die die Strasse nicht schnell genug räumen können ? :roll:
Für überfahrene Rentner wird wohl demnächst eine pauschal Vergütung
für den Fahrer bezahlt, wenn er den Rentenpass als Beweis zur BfA
schickt, das kommt dann billiger, als jahrzehnte lang Rente zu zahlen
*hrhrhr*
Jeden Tag ne gute Tat - heute fahr ich für den Staat ! :D

Kennt wer "Carmageddon ?" *hrhr* :wink:

Verfasst: 14 Aug 2003, 16:02
von Elk_Elch
Knight hat geschrieben:Kennt wer "Carmageddon ?" *hrhr* :wink:
Meinst du die Version, wo du Roboter über den Haufen fährst (oder doch die andere :wink:)?

Verfasst: 14 Aug 2003, 16:07
von Knight
nee nee, die Version die hierzulande nicht erhältlich ist ! :wink:

Ist doch ein tolles Beispiel für die Dummheit der deutschen Justiz, wenn man nun mal wieder den Blick auf den Titel dieses Threads wirft.