Urteil: Fuchs besser überfahren statt auszuweichen
Verfasst: 13 Aug 2003, 00:02
Autofahrer, die einem Fuchs ausweichen wollen und dabei einen Unfall verursachen, handeln womöglich grob fahrlässig und können deshalb ihren Versicherungsschutz verlieren. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, ist das Ausweichen vor einem Tier "objektiv nicht geboten, wenn der Schaden, der vermieden werden soll, in keinem Verhältnis zum Schadensrisiko des Rettungsversuches steht". Deshalb sei das Ausweichen nur vor größeren Tieren wie etwa Wildschwein oder Reh geboten. Ein Fuchs muss demnach im Zweifelsfall überfahren werden, damit der Teilkaskoschutz nicht verloren geht.
Für Hasen hat der BGH bereits generell entschieden, dass sie besser überfahren werden sollten, als das Risiko eines ungleich höheren Schadens durch plötzliche Brems- und Ausweichmanöver einzugehen. Bei Füchsen sei das eine Einzelfallentscheidung und etwa abhängig von der Größe des Fahrzeugs, seinem Tempo und den Straßenverhältnissen, stellten die Richter fest.
Im vorliegenden Fall war ein Autofahrer in einer Dezembernacht mit seinem Kleinwagen mit Tempo 80 auf einer Landstraße unterwegs, als plötzlich ein Fuchs die Straße überqueren wollte. Der Fahrer hatte gebremst und versucht, auszuweichen. Dabei verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug und kollidierte mit der rechten und der linken Leitplanke. Den dabei entstanden Sachschaden von mehr als 7000 Euro wollte der Mann durch alle Instanzen von seiner Versicherung einklagen und scheiterte nun am BGH. Eine "Rettungshandlung" ist nur dann geboten, wenn sie keine unverhältnismäßigen Kosten verursacht, entschied das Gericht.
oh man, krass oder? Also ich finde, die Versicherung hätte lieber die
popeligen 7000€ zahlen sollen, aber nein, jetzt kommt so ein Urteil raus
*kopfschüttel*
Aber ne is klar, was rennt der dumme Fuchs auch über die schon ewig
da gewesene Strasse, wenn ein Auto da lang fahren will? scheiss Tiere
immer diese Blutflecken am Opel Manta - oder was will uns das sagen?
Also mal ernsthaft: Ich hatte jetzt schon selber als Fahrer ein Reh
plötzlich hinter einer Kurve auf einem Feldweg vor mir (hab natürlich
voll gebremst) und hätte alles getan, nur nicht voll draufhalten, aber
wenn ich das lese, sollte ich wohl doch voll draufhalten, um den dann
höhern Schaden bezahlt zu kriegen...
Für Hasen hat der BGH bereits generell entschieden, dass sie besser überfahren werden sollten, als das Risiko eines ungleich höheren Schadens durch plötzliche Brems- und Ausweichmanöver einzugehen. Bei Füchsen sei das eine Einzelfallentscheidung und etwa abhängig von der Größe des Fahrzeugs, seinem Tempo und den Straßenverhältnissen, stellten die Richter fest.
Im vorliegenden Fall war ein Autofahrer in einer Dezembernacht mit seinem Kleinwagen mit Tempo 80 auf einer Landstraße unterwegs, als plötzlich ein Fuchs die Straße überqueren wollte. Der Fahrer hatte gebremst und versucht, auszuweichen. Dabei verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug und kollidierte mit der rechten und der linken Leitplanke. Den dabei entstanden Sachschaden von mehr als 7000 Euro wollte der Mann durch alle Instanzen von seiner Versicherung einklagen und scheiterte nun am BGH. Eine "Rettungshandlung" ist nur dann geboten, wenn sie keine unverhältnismäßigen Kosten verursacht, entschied das Gericht.
oh man, krass oder? Also ich finde, die Versicherung hätte lieber die
popeligen 7000€ zahlen sollen, aber nein, jetzt kommt so ein Urteil raus
*kopfschüttel*
Aber ne is klar, was rennt der dumme Fuchs auch über die schon ewig
da gewesene Strasse, wenn ein Auto da lang fahren will? scheiss Tiere
immer diese Blutflecken am Opel Manta - oder was will uns das sagen?
Also mal ernsthaft: Ich hatte jetzt schon selber als Fahrer ein Reh
plötzlich hinter einer Kurve auf einem Feldweg vor mir (hab natürlich
voll gebremst) und hätte alles getan, nur nicht voll draufhalten, aber
wenn ich das lese, sollte ich wohl doch voll draufhalten, um den dann
höhern Schaden bezahlt zu kriegen...