Beschlagnahmung von Manhunt

Was es gibt noch andere Spiele als PSO?
Unverschämtheit ;-)

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CurtisCraig
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Beitrag von CurtisCraig »

@Johnson

höhö jo,sowas kenn ich, passiert immer wenn dne leuten die guten Argumente ausgehen...


ausserdem, ein mord ist ein mord. jeder mord ist schlimm. wie man ihn begeht ist da ja fast egal.tot ist tot. und manhunt ist ja nicht NUR auf gemetzel ausgelegt. kennst du Soldier of Fortune? das ist reines gematsche mit sprotzenden gedärmen, schlimmer als Manhunt und es ist nur darauf ausgelegt. da sheisst du läufst rum und knallst alle ab wa sisch bewegt. ein egoshooter halt. aber SoF ist nicht beschlagnahmt worden...
Francis (14:50:39 7/01/2009)
HALLO es ist ein Reisbällchen kissen, wer würde es nicht an sein "heart pressuren"
Thorus (14:50:54 7/01/2009)
XDDD
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Cartman
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Beitrag von Cartman »

Aber Curtis in SoF geht es doch gegen die bösen Terrorristen...
Deswegen ist es doch Natürlich nicht indiziert worden.
Solange man nur "hessliche Abdulas" und nicht den "ach der hats einfach verdient Typ" killst ist doch alles er erlaubt egal wie blutig. :evil:
Ricao

Beitrag von Ricao »

CurtisCraig hat geschrieben:@ Johnson

hies es vielleicht Thrill Kill? ;)
Öhm.. ist das das Spiel mit Violet, Dr. Faustus, Imp, Mammoth und Cleetus???
Ich glaub ich hab das noch :D
Der Soundtrack ist von Contagion, nicht schlecht.

OnTopic:

Soldier of Fortune 1 wurde indiziert, der 2. Teil nicht.
Das Spiel ist sowieso krank!
Ich spiel lieber UT auf meinem lahmen Bock.

Manhunt ist mir zu realitätsnah, Sinnlose Morde. Wtf?
Splinter Cell? Was soll daran brutal sein? Es ist ein Tactical Game, na und?
Dann müsstet ihr Metal Gear Solid 2/Twin Snakes damit vergleichen.

Far Cry: Niemals gezockt, funzt eh nicht.
Battlefield 19-was weiss ich? Nur cool wegen den Stunts.
UT 2003/4: Mein Favorit, der Scorpion :D, ich spiels nur wegen der Cars und Teamplay.

Was soll der Spieler mit einem Spiel, in dem man sinnlose Morde mit einer Brechstange, Klaviersaite oder Plastiktüte machen muss?
Ist die Firma Rockstar? Die sollen GTA 5/6 fertigmachen, nicht so ein Schrott.
propicasso
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Beitrag von propicasso »

ShaDow_sixsix hat geschrieben:weil mitlerweile ist ja dadurch auch alleine der besitz strafbar (wat ein dreck gleich mal besorgen und kriminell werden)
wenn man das spiel /den film / das buch vor der beschlagnahmung gekauft hat, macht man sich nicht strafbar -da man es ja zu dem zeitpunkt nicht ahnen konnte- nur wenn du es nach der beschlagnahmung verkaufen, verschenken oder verleihen willst machste dich strafbar
Minto

Beitrag von Minto »

Clow Leed hat geschrieben:Splinter Cell? Was soll daran brutal sein? Es ist ein Tactical Game, na und?
Dann müsstet ihr Metal Gear Solid 2/Twin Snakes damit vergleichen.
Twin Snakes insbesondere ist recht... explizit in der Gewaltdarstellung. Lustigerweise hat's trotzdem nur USK16 bekommen - Begründung: es ist nicht Ziel des Spiels, Menschen zu töten; außerdem stellt die Handlung von MGS den Krieg wie auch das Töten als schlecht dar.

Manhunt würde alle Kriterien für eine Indizierung erfüllen und hätte selbige auch durchaus verdient; nichtsdestotrotz halte ich eine Beschlagnahmung für überzogen.
Sowas sollte meiner Meinung nach - wenn überhaupt - für Medien reserviert bleiben, die die Abschaffung/Mißachtung der Verfassung als wünschenswert und positiv darstellen ("mit Adolf war alles besser!"). Manhunt belohnt das möglichst spektakuläre Töten von Menschen und hat selbiges als einzigen Inhalt des Spiels, aber als verfassungsfeindlich (im aktiven Sinn, s.o.) würde ich es von dem, was ich bisher drüber erfahren habe, nicht ansehen.
Im Allgemeinen ist aber wohl eine Beschlagnahmung nicht wirklich etwas anderes als eine Zensur durch die Staatsanwaltschaft - und somit ein mindestens zweischneidiges Schwert mit zweifelhafter Wirkung.
Das Verbot von selbst öffentlichem Ausstellen und natürlich das Verbot der Weitergabe (nicht nur des Verkaufs, mind you - siehe unten!) an Minderjährige, wie es eine Indizierung nach sich zieht, sollte selbst für solche Materialien reichen.
Verdammt, die meisten Zeitschriften trauen sich doch nicht mal, indizierte Spiele beim Namen zu nennen, aus Angst, es könnte als Werbung interpretiert und die betreffende Ausgabe indiziert werden!

§15 JuSchG sagt:
(1) Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach §24 Abs. 3 Satz 1 bekannt gemacht ist, dürfen nicht
  1. einem Kind oder einer jugendlichen Person angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden
  2. an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst zugänglich gemacht werden
[...]
7. hergestellt, bezogen, geliefert, vorrätig gehalten oder eingeführt werden, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 6 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
Weiterhin sagt die BPjM folgendes:
Wer gegen die Vorschriften des § 15 JuSchG verstößt, macht sich strafbar!
Ein Verstoß kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Strafbar ist nicht nur vorsätzliches, sondern auch fahrlässiges Handeln.
[...]
Elternrecht und Jugendschutz
Gemäß § 27 Abs. 4 JuSchG sind die Strafvorschriften des Jugendschutzgesetzes nicht anzuwenden, wenn eine personensorgeberechtigte Person das Medium einem Kind oder einer jugendlichen Person anbietet, überlässt oder zugänglich macht. Dies gilt nicht, wenn die personensorgeberechtigte Person durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen ihre Erziehungspflicht gröblich verletzt.
Kurz: selbst Eltern dürfen ihren eigenen Kindern indizierte Medien nur dann überlassen, wenn sie dadurch ihre Erziehungspflicht nicht "gröblich verletzen". Nach dem Wortlaut macht man sich hier außerdem selbst dann strafbar, wenn man an einem öffentlich zugänglichen Ort ein indiziertes Medium vergißt (fahrlässig).

§171 StGB sagt hierzu:
Wer seine Fürsorge- und Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden (...) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
... und wer definiert, wann die Eltern die psychische Entwicklung ihrer Kinder schädigen, wenn sie ihnen indizierte Medien überlassen?

Sollte bei diesen Gesetzen bezüglich einer Indizierung selbige nicht vollkommen ausreichen? Muß es auch noch eine Beschlagnahmung durch die Staatsanwaltschaft geben, mit der ein Medium in ganz Deutschland vollkommen aus dem Verkehr gezogen wird? Ist so eine Beschlagnahmung nicht eigentlich eine Zensur, die ja laut Verfassung nicht stattfindet?
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ShaDow_sixsix
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Beitrag von ShaDow_sixsix »

oki, outrider :wink:

bürokraten deutsch ist nicht so ganz meine stärke :lol:


aber das was ich verstnaden habe klingt gut, das du beschlagnahmen überzogen findest.
HUcast, Jonny, Redria, lvl 133
hehe dat warmal nu isser 160 :lol:

HUmar, Norbert, Skyly, lvl 36
noch so einer aktuell auf 128 :D

FOmar, Qu-Ong, Pinkal, lvl 50
ja kein bock mehr auf ihn (66)

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dani1
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Beitrag von dani1 »

In Manhunt killt man übrigens nicht einfach Passanten sondern andere Gangs und Killer dies auf einem abgesehen haben. Und so brutal is es ja auch wieder nicht. Es hat einfach exotische waffen wie die Nagelpistole und so. Ich finde es ist genauso brutal bei GTA die Passanten übern Haufen zu fahren wie hier die Gegner zu killen. Es ist halt ein schleichspiel wo man sich von hinten ran macht und zack...
Na ja mir hats gefallen ausser der Scheiss mit den Kühlschränken...
Miadani1 (PS4), Miadani11 XBox one
Minto

Beitrag von Minto »

Hmmm, interessant... ist in .de im Plot auch der Faktor mit den Snuff Movies enthalten? Die Plot Summary auf Mobygames erwähnt das Element ganz deutlich, und das bloße Konzept, Leute für die Kamera möglichst spektakulär zu töten (eben das Konzept, das auch hinter Snuff Movies steht) ist dann halt doch sehr krass.
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